Entwurf mit bewusst leeren Angaben. Die Betreiber- und Kontaktdaten sowie gegebenenfalls weitere Pflichtangaben sind vor der öffentlichen Nutzung zu ergänzen.
Angaben gemäß § 5 DDG
Website / Geschäftsbezeichnung: Personalvermittlung TECH
- Vollständiger Name / Firma und Rechtsform
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort der Niederlassung (kein reines Postfach)
- Land
- Vertretungsberechtigte Person (bei juristischen Personen)
Kontakt
- E-Mail-Adresse
- info@personalvermittlungtech.de
- Telefonnummer / weiterer geeigneter unmittelbarer Kommunikationsweg
Register- und Identifikationsangaben
- Register und Registergericht (falls eingetragen)
- Registernummer (falls eingetragen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Weitere Angaben, sofern einschlägig
- Zuständige Aufsichtsbehörde (falls eine behördliche Zulassung erforderlich ist)
- Berufsbezogene Pflichtangaben (nur bei einem reglementierten Beruf)
- Verantwortliche Person gemäß § 18 Abs. 2 MStV (nur bei journalistisch-redaktionellen Angeboten)
Verbraucherstreitbeilegung
Ob und welche Angaben nach dem VSBG erforderlich sind, ist anhand des tatsächlichen Unternehmens zu ergänzen.
- Teilnahmebereitschaft / Verpflichtung zur Verbraucherschlichtung und gegebenenfalls zuständige Stelle
Hinweise zu den noch offenen Pflichtangaben
„Personalvermittlung TECH“ ist die Geschäftsbezeichnung. Sie ersetzt nicht den vollständigen Namen des rechtlichen Anbieters. Bei einem Einzelunternehmen ist der vollständige Vor- und Nachname des Inhabers anzugeben; bei einer juristischen Person sind die Firma, Rechtsform und vertretungsberechtigte Person zu ergänzen.
Register- und Identifikationsangaben sind nur einzutragen, soweit sie tatsächlich bestehen. Eine persönliche Steuer- oder Einkommensteuernummer gehört nicht an die Stelle der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Angaben zur Verbraucherschlichtung richten sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen des Unternehmens. Eine Teilnahmebereitschaft oder gesetzliche Verpflichtung wird mit diesem Entwurf nicht behauptet. Nicht einschlägige optionale Felder sind in der endgültigen Fassung zu entfernen.
Gesetzliche Grundlage: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und gegebenenfalls § 36 VSBG.